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Mit einigen Funkkollegen sprach ich am Funk über das Thema: Nachteinsätze von Feuerwehren und die Verwendung eines Folgetonhorns (Martinshorn) um drei Uhr früh.

Sowohl meine Funkkollegen als auch ich hatten, auf der Homepage einer Freiwilligen Feuerwehr in Deutschland, darüber gelesen.

Folgender Text …

NACHDENKLICHES

Die Idioten von der Feuerwehr!

Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass Sie an einer Hauptverkehrsstraße wohnen. Nachts um drei Uhr fährt – mit Tatütata und Radau die Feuerwehr oder die Rettung mit ihren großteils freiwilligen und somit unbezahlten Helfern an ihrem Haus vorbei …

Sie werden sofort wach und denken eventuell … „Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig?“ - oder „Na ja, nach § 35 der StVO Straßenverkehrsordnung muss der Fahrer ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren.“ - oder (am wahrscheinlichsten) „Müssen diese Idioten wieder so einen Krach machen?“

Aber haben Sie auch schon einmal daran gedacht, dass diese Idioten vor fünf Minuten noch genau so friedlich in ihrem Bett geschlafen haben wie Sie? - dass diese Idioten auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen wie Sie? - Aber, dass diese Idioten, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett fallen sowieso nicht mehr schlafen können, weil man halt nicht gut schläft, wenn man gerade einen Menschen aus einem brennenden Haus oder einem verunfallten Fahrzeug gerettet hat.

Aber wahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht auf Sie trotz § 35 StVO das Martinshorn auslassen, oder weil Sie nicht an einer Hauptverkehrsstraße wohnen. Dann haben Sie eben Glück und brauchen sich nicht über die „Idioten“ von der Feuerwehr oder Rettung oder von ähnlichen Hilfsorganisationen aufregen … - außerdem denken die inzwischen selbst „Warum mache ich das eigentlich?“

Die Meinung eines Funkkollegen: „Um drei Uhr früh wird ja auf einer Hauptverkehrsstraße kaum mehr so viel Verkehr sein, dass man unbedingt mit Tatütata fahren muss. Ausnahmen könnte es allerdings schon geben. Sonst sollte auch das Blaulicht genügen. Unter tags, wenn wesentlich mehr Verkehr ist, gibt es darüber gar keine Diskussion über Einsatzfahrten mit Blaulicht und Folgetonhorn, egal ob von Feuerwehr, Rettung oder Polizei.“

Außerdem widersprach er heftig, dass laut § 35 der StVO bei Einsatzfahrten außer dem Blaulicht unbedingt ständig das Folgetonhorn (Martinshorn) betätigt werden muss.

Ein anderer Kollege meinte, dass bei Einsatzfahrten sehr wohl Blaulicht und Folgetonhorn (Martinshorn) ständig verwendet werden muss.

Die fleißigen Männer (teilweise auch schon Frauen) der Freiwilligen Feuerwehren sind keinesfalls Idioten - egal ob mit oder ohne Folgetonhorn – darüber waren wir uns am Funk alle einig. Man kann die Einsatzbereitschaft gar nicht genug loben.

Sehr viele Menschen sind froh, dass es die Freiwilligen Feuerwehren und die vielen Freiwilligen anderer Hilfsorganisationen gibt …

12. Jänner 2012 / Henry 1

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